Wir unterstützen Sie gerne auf dem Weg zu Ihrer Förderung, für weitere Auskünfte kontaktieren Sie uns unter 0316/422 449
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung) sowie der Ersatz von fossilen Heizungssystemen.
Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard (bis € 6.000,-) bzw. gutem Standard (bis € 5.000,-) sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen (bis € 4.000,-).
3.000,- Euro Zuschlag bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25% aller gedämmten Flächen)
Die Förderung ist mit max. 30% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.
Ebenfalls werden im Rahmen des „Sanierungsscheck für Private“ die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Koks und Allesbrenner) auf Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Nah-/Fernwärme bzw. thermische Solaranlage gefördert.
Der „Raus aus Öl“-Bonus für die Heizungsumstellung auf eine klimafreundliche Technologie beträgt bis zu 5.000 Euro. Bei einer Kombination des „Rausaus Öl“-Bonus mit einer thermischen Sanierung erhöht sich die Förderung für die Heizungsumstellung auf bis zu 6.000 Euro und wird zusätzlich zur Förderungfür die thermische Sanierung ausbezahlt.
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt
Die Antragstellung ist ab 11.05.2020 möglich, Leistungen zu den förderungsrelevanten Sanierungsmaßnahmen werden ab 01.01.2020 anerkannt, das heißt, es kann auch für im heurigen Jahr bereits begonnene Sanierungsprojekte um Förderung angesucht werden.
Eine Antragstellung ist ausschließlich online möglich.
Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2020. Sollten die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel vor Ende der Einreichfrist ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Förderungsaktion und damit der Einreichmöglichkeit vom BMWFW und BMLFUW festgelegt werden.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt
Nach positiver Projektprüfung durch die KPC berät die zuständige Kommission über den Förderungsvorschlag und empfiehlt diesen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Nach Genehmigung des Förderungsvorschlags durch den Bundesminister erhalten Sie Ihren Förderungsvertrag („Sanierungsscheck“) mit der voraussichtlichen Förderungshöhe. Eine endgültige Beurteilung der Förderungsfähigkeit sowie die Berechnung der Förderungssumme sind allerdings erst nach Umsetzung der Maßnahme(n) und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen möglich.
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind.
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Die Förderung ist abhängig von der Sanierungsqualität und beträgt bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt umfassende Sanierung
oder Informationsblatt Einzelmaßnahme