Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, das im Wesentlichen Berechnungen zum Energiedarf in einem bestimmten Gebäude bei definierten Bedingungen (Raumtemperatur, Lüftung usw.) beinhaltet.
- wie zum Beispiel:
HWB= Heizwärmebedarf, WWWB= Warmwasserwärmebedarf, EEB= Endenergiebedarf, KB= Kühlbedarf, PEB= Primärenergiebedarf, CO2= Kohlendioxidemissionen usw.
Dies soll im Bewusstsein für steigende Energiekosten und Umweltschutz (Kyoto – Ziele, CO2 -Ausstoß) als Information dienen und gleichzeitig für den Neubau steigende Standards garantieren.
-also eine Art Typenschein für Ihr Haus.
Als Nachweis für die Wärmeschutzrichtlinien, wird bei Neubau, Zu und Umbau sowie Sanierungen ein Energieausweis für die Baubehörde und ebenfalls für die Wohnbauförderstelle benötigt.
Bei Verkauf bzw. der Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden ist ebenfalls ein Energieausweis vorzulegen um einen Vergleich der Energieeffizienz von Immobilien zu ermöglichen und damit energiesparende Maßnahmen zu forcieren.
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Der Energiebedarf von Immobilien beträgt in Österreich ca. ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs und stellt daher ein großes Einsparpotential dar, insbesondere im Bereich der Beheizung. Aktuelle gesetzliche Vorgaben für Neubauten erfordern beispielsweise einen ca. 5x geringeren HWB (Heizwärmebedarf) als dies für Häuser der 60er und 70er Jahre der Fall ist. Damit wird nicht nur ein bautechnischer Standard markiert der Heizkosten und Umweltbelastungen reduziert, man erreicht damit auch ein höheres Niveau an Wohnkomfort und Behaglichkeit.
Folgende Informationen müssen mindestens im Energieausweis enthalten sein:
HWB Ref: Der Referenz-Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten.
WWWB: Der Warmwasserwärmebedarf ist in Abhängigkeit der Gebäudekategorie als flächenbezogener Defaultwert festgelegt.
HEB: Beim Heizenergiebedarf werden zusätzlich zum Heiz- und Warmwasserwärmebedarf die Verluste des gebäudetechnischen Systems berücksichtigt, dazu zählen insbesondere die Verluste der Wärmebereitstellung, der Wärmeverteitung, der Wärmespeicherung und der Wärmeabgabe sowie allfälliger Hilfsenergie.
HHSB: Der Haushaltsstrombedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. Er entspricht in etwa dem durchschnittlichen flächenbezogenen Stromverbrauch eines österreichischen Haushalts.
EEB: Der Endenergiebedarf umfasst zusätzlich zum Heizenergiebedarf den Haushaltsstrombedarf, abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich eines dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs. Der Endenergiebedarf entspricht jener Energiemenge, die eingekauft werden muss (Lieferenergiebedarf).
fGEE: Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007).
PEB: Der Primärenergiebedarf ist der Endenergiebedarf einschließlich der Verluste in allen Vorketten. Der Primärenergiebedarf weist einen erneuerbaren (PEB ern.) und einen nicht erneuerbaren (PEB n.ern.) Anteil auf.
CO2: Gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnende Kohlendioxidemissionen, einschließlich jener für Vorketten.
Für Nicht‐Wohngebäude müssen folgende Informationen zusätzlich enthalten sein:
KB: Der Kühlbedarf ist jene Wärmemenge, welche aus den Räumen abgeführt werden muss, um unter der Solltemperatur zu bleiben. Er errechnet sich aus den nicht nutzbaren inneren und solaren Gewinnen.
BefEB: Beim Befeuchtungsenergiebedarf wird der allfällige Energiebedarf zur Befeuchtung dargestellt.
KEB: Beim Kühlenergiebedarf werden zusätzlich zum Kühlbedarf die Verluste des Kühlsystems und der Kältebereitstellung berücksichtigt.
BelEB: der Beleuchtungsenergiebedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt und entspricht dem Energiebedarf zur nutzungsgerechten Beleuchtung.
BSB: Der Betriebsstrombedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt und entspricht der Hälfte der mittleren inneren Lasten.
Alle Werte gelten unter der Annahme eines normierten BenutzerInnenverhaltens. Sie geben den Jahresbedarf pro Quadratmeter beheizter Brutto-Grundfläche an.
Ausnahmen § 5. Von der Informationspflicht nach § 3 sowie der Vorlage – und Aushändigungspflicht sind folgende Gebäudekategorien ausgenommen: